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26.02.2021

Spenden in der Einkommensteuererklärung - Kontoauszug für höhere Spenden gültig!

Um eine Spende in der Einkommensteuererklärung geltend zu machen, bedarf es in vielen Fällen einer besonderen vom Finanzamt anerkannten Spendenbescheinigung, die vom Spendenempfänger ausgestellt werden muss.

In einigen Fällen genügt jedoch auch ein Kontoauszug oder ein Ausdruck der Überweisung beim Online-Banking. Im Normalfall reicht dieser, wenn die Zahlung an einen als gemeinnützig bekannten Empfänger gerichtet ist und der Betrag unterhalb 200 € liegt.
Im Jahressteuergesetz 2020 erhöhte die Bundesregierung diesen Betrag auf 300 €. Somit kann eine höhere Summe ohne gesonderte Bescheinigung geltend gemacht werden.

Eine wichtige Anmerkung ist: Der Kontoauszug muss Name und Kontonummer oder ein sonstiges Identifizierungsmerkmal des Auftraggebers und Empfängers enthalten, der Betrag, der Buchungstag sowie die tatsächliche Durchführung der Zahlung muss erkennbar sein.

Bei Überweisungen über PayPal oder andere digitale Bezahldienste gilt die Regelung wie für die oben genannte Online-Banküberweisung. Ersichtlich sein müssen die Angaben des Senders sowie die Transaktionsdetails der Spende.

Spende in der Einkommensteuererklärung

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Ihre Steuerfachexperten der Steuerberater-Sozietät Morstatt in Weinheim